Jens Wagenknecht und Dipl.-Med. Steffi Lange
Unsere Praxis erstellt elektronische Rezepte.
Das E-Rezept kann einfach mit der Elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden, wenn die Karte zuvor für das Quartal bei uns eingelesen wurde. In der Apotheke wird die eGK in das Kartenterminal gesteckt; die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich.
Rezepte für Betäubungsmittel und Privatrezepte können nicht elektronisch erstellt werden.
Leider sind noch nicht alle Apotheken in der Lage e-Rezepte einzulösen.
Weitere Einzelheiten zum Thema E-Rezept finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium/e-rezept
Bitte beachten Sie, dass eine Erstellung von Rezepten, Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst vorgenommen werden kann, nachdem die Versichertenkarte in der Praxis vorgelegt wurde und eingelesen werden konnte.
Uns entstehen viele überflüssige Arbeitsschritte, zum Beispiel bei Veränderungen der Versichertendaten und durch das nachträgliche Anfordern der Versichertenkarte.
Zu Quartalsbeginn lesen wir die Karte gerne für Sie ein, danach können Sie bestellen: über die Homepage, den AB oder die App. Wir bemühen uns, die benötigten Dokumente zeitnah zu erstellen.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.
Die Arztpraxis
Unser freundliches Praxis-Team ist da, um Ihnen behilflich zu sein!
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